Hundesteuer Abmeldung

Ausgewähltes Gebiet: Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
20.2 Steuern - Bereich Hundesteuer

Markt 15
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach31 53
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3834 8536-3131
Fax: +49 3834 8536-3132

Mitarbeiter

Frau Martina Meyer
Telefon: +49 3834 8536-3131
Fax: +49 3834 8536-3132
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Sprechzeiten mit Termin:

  • Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
  • Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprechzeiten ohne Termin:

  • Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Parkplätze

Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Kostenpflichtig

Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Kostenpflichtig

Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Kostenfrei

Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/) die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz, die Datenschutzerklärung sowie ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können. Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten. Ihre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an folgende Dritte zu übermitteln: ■ zuständige Abteilung Eine Übermittlung kann aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbefugnisse oder aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung. Für die im Zuge einer Antragstellung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/). Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (https://www.datenschutz-mv.de/kontakt).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

  • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
  • evtl. tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
  • Hundemarke (Rückgabe)

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

  • Sie sind aus dem Einzugsbereich der Behörde verzogen
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Ihr Hund ist entlaufen
  • Ihr Hund musste eingeschläfert werden
  • Ihr Hund ist verstorben

keine

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

  • für die Abmeldung eines Hundes werden keine Gebühren erhoben
  • die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter*in eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Nutzen Sie für die Abmeldung des Hundes das Abmeldeformular „Hundesteuer-Abmeldung“.
  • Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters bzw. der neuen Halterin angeben.
  • Die Hundesteuermarke ist innerhalb von zwei Wochen nach Abmeldung an die zuständige Behörde zurückzugeben
  • Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
 

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aufgegeben haben. Die gilt für folgende Fälle:

  • Sie sind aus dem Einzugsbereich der Behörde verzogen
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Ihr Hund ist entlaufen
  • Ihr Hund musste eingeschläfert werden
  • Ihr Hund ist verstorben