Hundesteuer Abmeldung
Ausgewähltes Gebiet: Stralendorf
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Ihre zuständige Stelle
Amt Stralendorf
Steuern / Abgaben
Dorfstraße 30
19073
Stralendorf
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Hinweis nach Art. 13 DSGVO
Kosten
keine
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.