Hundesteuer Ermäßigung

Ausgewähltes Gebiet: Grevesmühlen, Stadt

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

Ihre zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land
Abgaben und Steuern

Rathausplatz 1
23936 Grevesmühlen, Stadt

Mitarbeiter

Abgaben/ Steuern
Telefon: 03881 723-219

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr

Mi. 09:00-12:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr

Fr. geschlossen

Hinweis:

Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link: Online-Terminvergabe.

Parkplätze

Anzahl: 80
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Anzahl: 5
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

PKW und öffentlicher Personennahverkehr

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/) die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz, die Datenschutzerklärung sowie ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können. Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten. Ihre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an folgende Dritte zu übermitteln: ■ zuständige Abteilung Eine Übermittlung kann aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbefugnisse oder aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung. Für die im Zuge einer Antragstellung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/). Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (https://www.datenschutz-mv.de/kontakt).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Grevesmühlen, Stadt:

Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ausgefülltes Formular zur Hundesteurbefreiung
  • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Grevesmühlen, Stadt:

Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund, sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

Wachhunde von Gebäuden

  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 500 m entfernt ist.

Dienstwachhunde

  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder eine berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen.

Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller

  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie als Artist oder Schausteller tätig sind.

Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde

  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde entsprechend dem Zweck verwendet werden und die Hunde eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben.

Wachhund von Binnenschiffen

  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.

Jagdgebrauchshund

  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbedienstete oder Forstbediensteter sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird.

Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln

  • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass dieses Gewerbe angemeldet ist.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Grevesmühlen, Stadt:

Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Grevesmühlen, Stadt:

Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wird entsprechend der Staffelung besteuert.

Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.

Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

  • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
  • Sie als Halterin bzw. als Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Grevesmühlen, Stadt:

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:

  • Wachhunde von Gebäuden
  • Diesntwachhunde
  • Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
  • Melde, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
  • Wachhunde von Binnenschiffen
  • Jagdgebrauchshunde

Personen die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, haben auf Antrag nur die Steuer für zwei Hunde zu entrichten.

Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.

örtliche Satzungen

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Grevesmühlen, Stadt:

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

ergänzt durch Hundehalterverordnung v. 29.08.2016

Satzungsrecht für: Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 10.04.2002

1. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 01.01.2004

2. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 07.12.2010

3. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 16.11.2011

4. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 27.10.2014