Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Ihre zuständige Stelle
Landeshauptstadt Schwerin - Team Abgaben
Am Packhof 2-6
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
Parkplätze
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn:
2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn:
Intercity
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus:
5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn:
1, 4
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Hinweis nach Art. 13 DSGVO
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (z. B. beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Eine Steuerbefreiung (Steuervergünstigung) wird nur gewährt, wenn Hunde, für die die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind, der Halter oder die Halterin der Hunde in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei nicht bestraft worden ist und für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind.
Die Befreiung wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
Blindenhund
- Sie müssen belegen, dass der Hund zertifiziert ist
Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Gehörloser, Schwerhöriger und sonstiger unterstützungsbedürftiger Personen benötigt werden
- Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Zeugnisses, sofern sich die Befreiungsvoraussetzungen nicht aus amtlichen Dokumenten, insbesondere einem Schwerbehindertenausweis mit den dort eingetragenen Merkzeichen „Bl", „aG", „Gl", „G" oder „H" ergeben
Diensthund
- Sie müssen belegen, dass der Hund ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wir
Sanitäts- und Rettungshund
- Sie müssen belegen, dass der Hund in einer anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtung gehalten wird
Kosten
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Es fallen keine Gebühren an
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Eine Befreiung von der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Schwerin ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung wird auf Antrag gewährt für:
- Blindenhunde
- Hunde von schwerbehinderten Menschen
- Diensthunde
- Sanitäts- und Rettungshunde
- Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden
- Hunde, die von Berufsjägern oder Berufsjägerinnen zur Ausübung der Jagd benötigt werden
Rechtsgrundlagen
örtliche Satzungen