EhrenamtsKarte MV beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Die landesweite EhrenamtsKarte ist ein Dankeschön an alle Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren und so einen großen Beitrag für den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern leisten.

Ihre zuständige Stelle

Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement MV

Burgstr. 9
18273 Güstrow, Barlachstadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die EhrenamtsKarte MV erhalten Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, die:

  • sich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr engagieren
  • dies während der letzten drei Jahre kontinuierlich getan haben (bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ein Jahr)
  • mindestens 14 Jahre alt sind
  • sich freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl einsetzen
  • dies in Mecklenburg-Vorpommern tun und auch hier wohnen.

keine

  • Antragsstellung via Online-Formular, persönlich oder über den Verein / Organisation (Sammelantrag möglich)
  • Antragsstellung als Ausdruck postalisch oder persönlich in einer der acht landesweiten MitMachZentralen
  • Ausgabe via Zusendung oder auf einer Ehrenamts-Veranstaltung

Die landesweite EhrenamtsKarte ist ein Dankeschön an alle Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren und so einen großen Beitrag für den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Die Landesregierung hat gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung MV und den MitMachZentralen ein attraktives Angebot zur Würdigung der Leistung der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler im Land geschaffen. Viele Partner darunter landeseigene Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern bieten Inhaberinnen und Inhabern der EhrenamtsKarte MV Rabatte und verschiedenste Angebote.

Die Antragstellung zur Ausgabe einer EhrenamtsKarte kann durch Vereine, Institutionen, die Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und durch die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler selbst erfolgen. Die Karte ist drei Jahre gültig. Für Jugendliche ist sie ein Jahr gültig. Eine Verlängerung der EhrenamtsKarte ist mit Neuantragstellung möglich.

Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur Drucksache 7/1209 vom 1. November 2017 „Zivilgesellschaftliches Engagement belohnen - Ehrenamtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern stärken“