Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen

Ausgewähltes Gebiet: Ueckermünde, Stadt Seebad

Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer entfachen, müssen Sie abhängig von den örtlichen Regelungen dies vorher entweder anzeigen oder eine Genehmigung einholen. 

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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

Je nach Ortsrecht sind ggf. nur Feuer aus einem bestimmten Anlass und zu einer bestimmten Zeit, z. B. Osterfeuer, erlaubt.

Auch im Umfeld reetgedeckter Häuser oder in Kurgebieten können Lagerfeuer generell unzulässig sein. Es muss ein Veranstalter benannt sein, der die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen trägt (z. B. Brandsicherung, Anmeldung der Veranstaltung).

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ueckermünde, Stadt Seebad:

Feuer sind grundsätzlich nur bei bestimmten Anlass und zu einer bestimmten Zeit erlaubt, z. B. Osterfeuer, erlaubt. Auch im Umfeld reetgedeckter Häuser oder in Kurgebieten können Lagerfeuer generell unzulässig sein. Es muss ein Veranstalter benannt sein, der die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen trägt (z. B. Brandsicherung, Anmeldung der Veranstaltung).

Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers/Lagerfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ueckermünde, Stadt Seebad:

Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers/Lagerfeuers ist nur ein formloser Antrag notwendig. Alternativ nutzen Sie gerne das Formular unten.

Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer entfachen, müssen Sie abhängig von den örtlichen Regelungen dies vorher entweder anzeigen oder eine Genehmigung einholen.

Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht.