Hausmüll Entsorgung

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - SDS - Abfallwirtschaft

Eckdrift 43-45
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 385 633-1671
Telefon: +49 385 633-1675
Telefon: +49 385 633-1676
Telefon: +49 385 633-1672
Telefon: +49 385 633-1676
Telefon: +49 385 633-1678
Telefon: +49 385 633-1674
Telefon: +49 385 633-1674
Telefon: +49 385 633-1671
Telefon: +49 385 633-1675
Telefon: +49 385 633-1675
Fax: +49 385 633-1677

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Haltestelle Eckdrift
Bus: 7, 16, 13 (nur zeitweise)

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Hinweis nach Art. 13 DSGVO

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

Bestellungen für Restmüllbehältervolumen können durch den Eigentümer oder einer von ihm Bevollmächtigen juristischen oder natürlichen Person vorgenommen werden - siehe dazu §§ 6 und 7 der Hausmüllentsorgungssatzung.

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

Für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung werden Gebühren nach der Satzung über die Hausmüllentsorgungsgebühren der Landeshauptstadt Schwerin erhoben.

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

  • In der Regel werden die Restabfallbehälter wöchentlich entleert. Behälter mit einem zweiwöchentlichen Abfuhrrhythmus sind mit mit einem gelben Aufkleber gekennzeichnet. Behälter mit einem blauen Aufkleber werden alle vier Wochen entleert. Die Abfuhrtermine können Sie dem städtischen Entsorgungskalender entnehmen.
  • Zur Erfassung von Restabfall werden Gefäße (grauer Deckel) mit einem Fassungsvermögen von 40l, 80l, 120l, 240l oder 1.100l zur Verfügung gestellt.
  • Fällt in Ihrem Haushalt einmal mehr Restmüll an, können Sie gebührenpflichtige SAS-Abfallsäcke (2,73 €/Stück) auf dem Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 erwerben und diese am Entsorgungstag gemeinsam mit den Abfallbehältern abholen lassen. Am Tag der Entleerung sind die Abfallbehälter
    sowie SAS-Abfallsäcke bis spätestens 07.00 Uhr bereitzustellen. Nach erfolgter Entleerung können Sie die Tonnen wieder an ihren Platz zurückstellen. 
  • Die Antragstellung auf An- Ab- oder Ummeldungen von Restabfallbehältervolumen kann formlos, auf elektronischem Weg oder per Formular vorgenommen werden. Das Formular findet sich auf der Internetseite des SDS unter www.sds-schwerin.de

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

Für die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Schwerin umfasst:

  • Die braune Biotonne
  • Die blaue Altpapiertonne
  • Den gelben Sack
  • Die Graue Restmülltonne

Für die graue Restmülltonne gelten die folgenden Hinweise:

  • Die grauen Restmülltonnen sind für den Rest an Abfall da, der nicht mehr verwertet werden kann. 
  • Als Restmüll wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die durch Verunreinigung oder durch Vermischung keiner spezifischen Abfallfraktion (PPK, Metall, Glas, Biomüll, Grüner Punkt, Holz, Elektroschrott, Gefahrstoffe etc.) zugeordnet werden kann. Daher gibt es nur sehr wenige Dinge die originär zum Restmüll gehören (z. B. Zigarettenkippen, gekochte Essensreste, Babywindeln, Hygieneartikel, verschmutzte Tücher, Lappen und Filter, Staub, Asche).
  • Die in die Restabfalltonne gehörenden Restabfälle entnehmen Sie dem Überblick
  • Abfallbehälter werden in der Regel wöchentlich an Werktagen in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr entleert.
  • Für bestimmte Stadtgebiete kann die Stadt eine zweiwöchentliche oder eine vierwöchentliche Entleerung festlegen, wenn dies aus abfallwirtschaftlichen Gründen geboten ist.
  • Eine häufigere Entleerung als einmal wöchentlich kann mit der Stadt vereinbart werden, wenn dies mit abfallwirtschaftlichen Belangen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abfuhraufwandes, vereinbar ist.
  • Die Tage der Entleerung bestimmt die Stadt. Bis auf die Hausnummer genau, können Sie den Tag der Entleerung ihrer Abfallbehälter dem Entsorgungskalender entnehmen.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

Zu den Abfallentsorgungssatzungen der Landeshauptstadt Schwerin