Hausmüll Entsorgung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ihre zuständige Stelle
Landeshauptstadt Schwerin - SDS - Abfallwirtschaft
Eckdrift 43-45
19061
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Haltestelle Eckdrift
Bus:
7, 16, 13 (nur zeitweise)
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Hinweis nach Art. 13 DSGVO
Erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Bestellungen für Restmüllbehältervolumen können durch den Eigentümer oder einer von ihm Bevollmächtigen juristischen oder natürlichen Person vorgenommen werden - siehe dazu §§ 6 und 7 der Hausmüllentsorgungssatzung.
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung werden Gebühren nach der Satzung über die Hausmüllentsorgungsgebühren der Landeshauptstadt Schwerin erhoben.
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
- In der Regel werden die Restabfallbehälter wöchentlich entleert. Behälter mit einem zweiwöchentlichen Abfuhrrhythmus sind mit mit einem gelben Aufkleber gekennzeichnet. Behälter mit einem blauen Aufkleber werden alle vier Wochen entleert. Die Abfuhrtermine können Sie dem städtischen Entsorgungskalender entnehmen.
- Zur Erfassung von Restabfall werden Gefäße (grauer Deckel) mit einem Fassungsvermögen von 40l, 80l, 120l, 240l oder 1.100l zur Verfügung gestellt.
- Fällt in Ihrem Haushalt einmal mehr Restmüll an, können Sie gebührenpflichtige SAS-Abfallsäcke (2,73 €/Stück) auf dem Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 erwerben und diese am Entsorgungstag gemeinsam mit den Abfallbehältern abholen lassen. Am Tag der Entleerung sind die Abfallbehälter
sowie SAS-Abfallsäcke bis spätestens 07.00 Uhr bereitzustellen. Nach erfolgter Entleerung können Sie die Tonnen wieder an ihren Platz zurückstellen. - Die Antragstellung auf An- Ab- oder Ummeldungen von Restabfallbehältervolumen kann formlos, auf elektronischem Weg oder per Formular vorgenommen werden. Das Formular findet sich auf der Internetseite des SDS unter www.sds-schwerin.de
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Für die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Schwerin umfasst:
- Die braune Biotonne
- Die blaue Altpapiertonne
- Den gelben Sack
- Die Graue Restmülltonne
Für die graue Restmülltonne gelten die folgenden Hinweise:
- Die grauen Restmülltonnen sind für den Rest an Abfall da, der nicht mehr verwertet werden kann.
- Als Restmüll wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die durch Verunreinigung oder durch Vermischung keiner spezifischen Abfallfraktion (PPK, Metall, Glas, Biomüll, Grüner Punkt, Holz, Elektroschrott, Gefahrstoffe etc.) zugeordnet werden kann. Daher gibt es nur sehr wenige Dinge die originär zum Restmüll gehören (z. B. Zigarettenkippen, gekochte Essensreste, Babywindeln, Hygieneartikel, verschmutzte Tücher, Lappen und Filter, Staub, Asche).
- Die in die Restabfalltonne gehörenden Restabfälle entnehmen Sie dem Überblick.
- Abfallbehälter werden in der Regel wöchentlich an Werktagen in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr entleert.
- Für bestimmte Stadtgebiete kann die Stadt eine zweiwöchentliche oder eine vierwöchentliche Entleerung festlegen, wenn dies aus abfallwirtschaftlichen Gründen geboten ist.
- Eine häufigere Entleerung als einmal wöchentlich kann mit der Stadt vereinbart werden, wenn dies mit abfallwirtschaftlichen Belangen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abfuhraufwandes, vereinbar ist.
- Die Tage der Entleerung bestimmt die Stadt. Bis auf die Hausnummer genau, können Sie den Tag der Entleerung ihrer Abfallbehälter dem Entsorgungskalender entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Zu den Abfallentsorgungssatzungen der Landeshauptstadt Schwerin