Belastungserprobung und Arbeitstherapie für Krankenversicherte Finanzierung

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Versicherte haben Anspruch auf Belastungserprobung und Arbeitstherapie, wenn nach den für andere Träger der Sozialversicherung geltenden Vorschriften solche Leistungen nicht erbracht werden können.

Ihre zuständige Stelle

Ihre zuständige Krankenkasse, siehe GKV-Spitzenverband

Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Belastungserprobung und Arbeitstherapie, wenn diese Behandlungen nicht von anderen Sozialversicherungsträgern wie der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung finanziert werden.

Die Belastungserprobung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Durch sie wird die gesundheitliche Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit festgestellt.

Eine Arbeitstherapie bezeichnet die stufenweise Heranführung von Patienten mit psychischen Störungen, körperlichen oder geistigen Behinderungen an das Arbeitsleben.