Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Marlow, Stadt

Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Marlow
Standesamt

Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038221 4100
Fax: 038221 41020

Mitarbeiter

Frau Neugebauer
Telefon: 038221 41012
Fax: +49 38221 41020
Position: Sachbearbeiterin
Funktion: Sachbearbeiter/in Standesamt / Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Information nach Artikel 13 und 14 DS-GVO Verantwortlicher Die Verantwortung für die Datenverarbeitung hat das zuständige Standesamt. Die Informationen zum behördlichen Datenschutzbeauftragen entnehmen Sie bitte den Kontaktdaten des Standesamtes aus dem Serviceportal. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, Kategorien personenbezogener Daten Die erhobenen Daten sind für die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden auf Antrag notwendig. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Daten: Antragsteller: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail, Telefonnummer Beurkundete Person/en: Geburtsurkunden: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden: Name, Vorname und Geburtsname der Ehegatten/Lebenspartner, Tag der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft, Ort der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft Sterbeurkunden: Name, Vorname und Geburtsname der verstorbenen Person, Geburtstag der verstorbenen Person, Todestag, Sterbeort   Rechtsgrundlagen: Personenstandsgesetz (PStG) Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) Landespersonenstandsausführungsgesetz (LPStAG M-V) Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Personenstandsgesetz (PStGÜLVO M-V) und Landespersonenstandsverordnung M-V   Speicherdauer Die Antragsdaten werden 120 Tage nach der Bearbeitung im Standesamt gelöscht.   Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person Werden durch den Antragssteller nicht alle notwendigen Daten angegeben, können vom zuständigen Standesamt keine Urkunden ausgestellt werden.   Datenübermittlung in Drittländer Eine Übermittlung der Daten in ein Drittland erfolgt nicht.   Information zu Betroffenenrechten   Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 DS-GVO. Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie haben das Recht, Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu erheben: Postanschrift: Schloss Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin, Tel.: 0385 / 59494-0 oder E-Mail: info@datenschutz-mv.de.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Landesrecht an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.

Geburtsurkunde, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister oder Internationale Geburtsurkunde je EUR 15,00
bei gleichzeitiger Ausstellung für jedes weitere Exemplar: EUR 7,50

Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Online-Beantragung:

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen englisch, französisch, spanisch, italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).