Betriebliche Gesundheitsförderung für Krankenversicherte

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Krankenkassen bieten Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsführsorge an.

Ihre zuständige Stelle

Ihre zuständige Krankenkasse, siehe GKV-Spitzenverband

Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Nach der Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse und der Beantragung von Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung erfolgt die Umsetzung im Betrieb.

Betriebe mit Interesse an betrieblicher Gesundheitsförderung können sich an eine Krankenkasse wenden und aus einem Leistungsportfolio zur Unterstützung und Einführung betrieblicher Gesundheitsvorsorge wählen. Zu den Themen zählen:

  • Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung
  • Gesundheitsförderlicher Arbeits und Lebensstil
  • Überbetriebliche Vernetzung und Beratung

Krankenkassen unterstützen Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung durch

  • eigene Fachkräfte
  • sowie finanzielle Förderung.

Eine finanzielle Förderung bedarf der Beauftragung durch die Krankenkasse und setzt immer eine vorherige Prüfung durch die Krankenkasse voraus. Die Krankenkasse gewährleistet die Einhaltung der Qualitätskriterien gemäß dem Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen allen Beschäftigten des jeweiligen Betriebes zur Verfügung.

Empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der ein Teil der Mitarbeiter versichert ist.