Unternehmenskarte beantragen

Die Unternehmenskarte wird für Fahrzeuge benötigt, die ein digitales Kontrollgerät eingebaut haben.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung zum Verbleib eingereicht werden:

  • der Antrag kann elektronisch übermittelt werden; eine Originalunterschrift ist in diesem Fall nicht notwendig
  • die Gewerbeanmeldung (Kopie) beziehungsweise der Handelsregistereintrag (Kopie) des Unternehmens und
  • der Personalausweis (Kopie) des Firmeninhabers beziehungsweise verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters.

Pro beantragter Unternehmenskarte fallen Kosten in Höhe von EUR 34,00 an.

Es werden nur vollständige und in lesbarer Schrift ausgefüllte Anträge bearbeitet.
Nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen erhält der Antragssteller einen Kostenbescheid.

Nach Zahlungseingang wird durch das LAGuS M-V die Bestellung der Unternehmenskarte beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgelöst. Die Karte wird daraufhin durch das KBA direkt an das Unternehmen versandt; in der Regel innerhalb der folgenden 5 Werktage.

Mit Hilfe der Unternehmenskarte hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass er sich zu Beginn (zum Beispiel nach Kauf oder Anmietung des Fahrzeuges) und am Ende (zum Beispiel vor Verkauf oder Vermietung des Fahrzeuges) des Fahrzeugeinsatzes mit seinem Unternehmen in das Kontrollgerät ein- bzw. ausloggt. Durch das Einloggen werden gleichzeitig die unternehmensrelevanten Daten vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt. Die Unternehmenskarte ermöglicht die Freigabe digitaler Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes und einer im Kontrollgerät eingelegten Fahrerkarte.
Die Unternehmenskarten sind in entsprechend benötigter Anzahl durch den Firmeninhaber bzw. durch den verantwortlichen Geschäftsführer/Gesellschafter beim LAGuS M-V zu beantragen. Sie sind Eigentum des Unternehmens und jeweils 5 Jahre gültig.