Entschädigung für Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung beantragen
Ihre zuständige Stelle
Verwaltungsbereich AöR
Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V
Fritz-Reuter-Platz 9
17139
Malchin, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Formulare
- Formular vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienst vorhanden: Nein
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag für die Aufwandentschädigung für erlegte Stücke Schwarzwild sind folgende Unterlagen beizufügen:
- die erste Durchschrift (grün) des Wildursprungsscheines mit sich darauf befindlichem Nachweis über die erfolgte amtliche Untersuchung auf Trichinen oder Adresse sowie der Unterschrift des Abnehmers oder ein anderweitiger Nachweis über den Verbleib des Tierkörpers
- ein geeigneter Jagdbezirksnachweis in Kopie (einmalig)
Dem Antrag für die Aufwandsentschädigung für den Fund von Fallwild, Unfallwild oder krank erlegte Stücke Schwarzwild sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Zweite Durchschrift (gelb) des Wildursprungsscheines, auf der das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Angaben bezüglich der Probennahme sachlich bestätigt hat
- ein geeigneter Jagdbezirksnachweis in Kopie
- Nachweis der unschädlichen Entsorgung
Voraussetzungen
Antragsberechtigt für die Aufwandsentschädigung zur Erlegung von Schwarzwild und den Fund von Fallwild/Unfallwild/krank erlegtem Schwarzwild sind Jagdausübungsberechtigte, deren Jagdbezirk sich (hinsichtlich der erlegten Stücken: in einem Restriktionsgebiet) in Mecklenburg-Vorpommern befindet.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Die Aufwandsentschädigung wird auf schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde gewährt.
- Zuständige Behörde ist das Forstamt oder Nationalparkamt, in dessen Gebiet der Jagdbezirk oder der größte Teil des Jagdbezirkes liegt.
- Die notwendigen Antragsformulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich.
- Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen.
- Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt über die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.
Hinweise: Sofern die Entschädigungsleistung in ihrer Summe 1.500,- € übersteigt, wird Ihr Finanzamt darüber informiert.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Sie können als private/r oder kommunale Jagdausübungsberechtig-te/r für jedes in Ihrem Revier erlegte Stück Schwarzwild eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 25,00 pro erlegtem Stück erhalten, sofern sich Ihr Revier in einer ASP-Restriktionszone befindet. Weiterhin muss die Bejagung des Schwarzwildes auch nach der geltenden tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zulässig sein.
Weiter können Sie für den Fund von Fallwild, Unfallwild oder für krank erlegte Stücke Schwarzwild ebenfalls eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 25,00 pro Stück beantragen. Dem Schwarzwild ist eine Probe zu entnehmen. Diese ist an das zustän-dige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Durchführung von Laboruntersuchungen zu übergeben und der Tierkörper ist anschließend in einer Tierkörperbeseitigungsanlage zu entsorgen.