Entschädigung für Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Als private/r oder kommule/r Jagdausübungsberechtigte/r können Sie für die Erlegung von Schwarzwild in Ihrem Revier (gelgen im ASP-Restriktionsgebiet) sowie für die Beprobung von Fallwild, Unfallwild und krank erlegtem Schwarzwild eine Aufwandsentschädigung beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Verwaltungsbereich AöR
Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V

Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt

Zentraler Kontakt

Mitarbeiter

Manfred Baum
Telefon: 03994 235-100

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Dem Antrag für die Aufwandentschädigung für erlegte Stücke Schwarzwild sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • die erste Durchschrift (grün) des Wildursprungsscheines mit sich darauf befindlichem Nachweis über die erfolgte amtliche Untersuchung auf Trichinen oder Adresse sowie der Unterschrift des Abnehmers oder ein anderweitiger Nachweis über den Verbleib des Tierkörpers 
  • ein geeigneter Jagdbezirksnachweis in Kopie (einmalig)

Dem Antrag für die Aufwandsentschädigung für den Fund von Fallwild, Unfallwild oder krank erlegte Stücke Schwarzwild sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zweite Durchschrift (gelb) des Wildursprungsscheines, auf der das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Angaben bezüglich der Probennahme sachlich bestätigt hat
  • ein geeigneter Jagdbezirksnachweis in Kopie
  • Nachweis der unschädlichen Entsorgung

Antragsberechtigt für die Aufwandsentschädigung zur Erlegung von Schwarzwild und den Fund von Fallwild/Unfallwild/krank erlegtem Schwarzwild sind Jagdausübungsberechtigte, deren Jagdbezirk sich (hinsichtlich der erlegten Stücken: in einem Restriktionsgebiet) in Mecklenburg-Vorpommern befindet.

keine

Die Aufwandsentschädigung wird auf schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde gewährt. 

  • Zuständige Behörde ist das Forstamt oder Nationalparkamt, in dessen Gebiet der Jagdbezirk oder der größte Teil des Jagdbezirkes liegt.
  • Die notwendigen Antragsformulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich.
  • Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen.
  • Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt über die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.

Hinweise: Sofern die Entschädigungsleistung in ihrer Summe 1.500,- € übersteigt, wird Ihr Finanzamt darüber informiert.

Sie können als private/r oder kommunale Jagdausübungsberechtig-te/r für jedes in Ihrem Revier erlegte Stück Schwarzwild eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 25,00 pro erlegtem Stück erhalten, sofern sich Ihr Revier in einer ASP-Restriktionszone befindet. Weiterhin muss die Bejagung des Schwarzwildes auch nach der geltenden tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zulässig sein. 


Weiter können Sie für den Fund von Fallwild, Unfallwild oder für krank erlegte Stücke Schwarzwild ebenfalls eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 25,00 pro Stück beantragen. Dem Schwarzwild ist eine Probe zu entnehmen. Diese ist an das zustän-dige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Durchführung von Laboruntersuchungen zu übergeben und der Tierkörper ist anschließend in einer Tierkörperbeseitigungsanlage zu entsorgen.