Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Wismar, Hansestadt

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

Ihre zuständige Stelle

Hansestadt Wismar - - Der Bürgermeister -
Wohngeld

Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 251-3272

Mitarbeiter

Frau Oldag
Telefon: 03841 22400-18
Frau Isernhagen
Telefon: 03841 22400-17
Frau Jangir
Telefon: 03841 22400-35
Herr Boldt
Telefon: 03841 22400-28
Frau Gallinski
Telefon: 03841 22400-12

Öffnungszeiten

Termine können online [ https://tevis-online.mvnet.de/wismar/ ] gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden. (Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.)
Öffnungszeiten Wohngeldstelle:
Montag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
  • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
  • Nachweis der eingetretenen Änderung.

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

  • keine

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download unter dem aufgeführten Link. 

Die digitale Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. 

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.