Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Teterow, Bergringstadt

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Teterow
Wohngeld

Marktplatz 1-3
17166 Teterow, Bergringstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03996 1278-39
Telefon: 03996 1278-40
Fax: 03996 1278-70

Mitarbeiter

Frau D. Köppen
Telefon: 03996 1278-40
Fax: 03996 1278-70
Frau A. Tehel
Telefon: 03996 1278-39
Fax: 03996 1278-70

Öffnungszeiten

Montag geschlossen

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (außer Standesamt)

Mittwoch geschlossen 

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (gilt nur für den Fachbereich Bürger- und  Ordnungsangelegenheiten)
 

Parkplätze

Kurzparkstände mit Parkscheibenpflicht (30 Min. Mo - Fr 06:00 bis 18:00 Uhr) Marktplatz Giebelseite des Rathauses gegenüber der Apotheke
Anzahl: 5
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

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Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
  • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
  • Nachweis der eingetretenen Änderung.

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

  • keine

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download unter dem aufgeführten Link. 

Die digitale Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. 

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.