Wohngeld Erhöhung als Lastenzuschuss beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Rehna

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Rehna
Wohngeld/ Kindertagesförderung/ Fundbüro

Freiheitsplatz 1
19217 Rehna, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038872 929-0
Fax: 038872 929-22

Mitarbeiter

Frau Ebernickel
Telefon: 038872 929-108
Fax: 038872 929-22
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:

An diesen beiden Tagen können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen ohne vorherige Terminabsprache erledigen.

Zu den Sprechzeiten ist das Amt wieder geöffnet und frei zugänglich.

Darüber hinaus soll eine bürgerfreundliche Terminvergabe weitergeführt werden.

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

*

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
  • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
  • Nachweis der eingetretenen Änderung.

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

  • keine

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download unter dem aufgeführten Link. 

Die digitale Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. 

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.