Wohngeld als Lastenzuschuss - Änderungen mitteilen

Ausgewähltes Gebiet: Züssow

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern.
Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

Ihre zuständige Stelle

Amt Züssow
Wohngeld

Pommersche Straße 27
17506 Gützkow, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Dorfstraße 6
17495 Züssow

Zentraler Kontakt

Telefon: 038355 6430
Fax: 038355 64399

Mitarbeiter

Frau Schmidt (Bürgerbüro Gützkow)
Telefon: 038355 643 223
Fax: 038353 611 10
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Montag kein Sprechtag

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr,  13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch kein Sprechtag

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 -16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO GÜTZKOW, ZIETHEN UND ZÜSSOW

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

um lange Wartezeiten zu vermeiden, haben wir für den Besucherverkehr die bürgerfreundliche Terminvergabe eingeführt.

Für alle Verwaltungsleistungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch, per E-Mail oder Brief erreichbar.

Parkplätze

Ausreichend vorhanden!
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Ausreichend vorhanden!
Anzahl:
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

*

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
  • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

  • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
  • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
  • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:

  • Umzug des gesamten Haushalts,
  • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
  • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
  • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.
  • keine

Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

  • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
  • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
  • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
  • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
  • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
  • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.