Gewerbe ummelden
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes und der Namenswechsel erfordern eine...
Ihre zuständige Stelle
Stadt Parchim
Ordnung und Sicherheit - Gewerbe
Blutstr. 5
19370
Parchim, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
Schuhmarkt 1
19370
Parchim, Stadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt Parchim
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Behördliche Datenschutzerklärung der Stadt Parchim
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/) die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz, die Datenschutzerklärung sowie ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können. Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten. Ihre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an folgende Dritte zu übermitteln: ■ zuständige Abteilung Eine Übermittlung kann aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbefugnisse oder aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung. Für die im Zuge einer Antragstellung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/). Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (https://www.datenschutz-mv.de/kontakt).
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt Parchim
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Behördliche Datenschutzerklärung der Stadt Parchim
Kontakt
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Handelsregisterauszug, (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit die Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
- weitere Unterlagen oder Nachweise können im Einzelfall erforderlich sein
Kosten
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,00 EUR erhoben.
Verfahrensablauf
Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe Ummeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus. Das Formular für Ihre Anzeige der Gewerbeummeldung steht auch im Internet zum Download zur Verfügung. Sie senden dann der Behörde den Antrag und die Unterlagen per Post zu oder stellen Ihren Antrag elektronisch mit Hilfe des "Antragsassistenten".
Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Erfolgt Ihre Gewerbeummeldung schriftlich, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes und der Namenswechsel erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird beziehungsweise der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Gleichfalls die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden.