Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Reisegewerbekarte
  • Nachweis über die Schaustellerhaftpflichtversicherung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
  • Gewerbeabmeldung
  • Genossenschaftsregisterauszug  oder  Handelsregisterauszug
  • Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Obst und Gemüse)

Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

  • Verwaltungsgebühr für nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen nach § 55 Abs. 3 GewO: zwischen 22,00 und 127,00 EUR
  • Führungszeugnis: 13,00 EUR
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 EUR

Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.