Bescheinigung in Steuersachen beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Die Bescheinigung in Steuersachen bescheinigt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse über das Zahlungs- und Abgabeverhalten des Antragstellers.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Team Vollstreckung

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Herr Dirk Tümmel
Telefon: +49 385 545-1522
Fax: +49 385 545-1479
Position: Leiter

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen existieren keine Formvorschriften.

Es wird für die Beantragung bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass) benötigen.

Angabe 

  • des vollständigen Vor- und Nachnamens,
  • der vollständigen Firmenbezeichnung,
  • der vollständigen Anschrift.

Es können gegebenenfalls Gebühren anfallen. Genauere Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

Es entstehen Gebühren in Höhe von 15,00 € je Bescheinigung

Die zuständige Stelle bescheinigt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse über das Zahlungs- und Abgabeverhalten des Antragstellers. Gesonderte, vom Antragsteller einzureichende Unterlagen sind für die „Bescheinigung in Steuersachen“ insoweit nicht erforderlich.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen die Bescheinigung per Post zu.

Bescheinigungen in Steuersachen können für zahlreiche, insbesondere gewerbliche Anlässe erforderlich sein. Die nachzuweisenden Angaben zu Ihren steuerlichen Verhältnissen dienen vor allem als Zuverlässigkeitserklärung, d. h. als Nachweis, dass Sie regelmäßig Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie vorhandene Steuerrückstände, Zahlungsweise und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht.

Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, der die vom Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll (z. B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, einer Güterkraftverkehrskonzession oder eines Auftrags).