Genehmigung zum gewerbsmäßigen Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/ des jeweiligen Waldbesitzenden. Unterliegen diese...

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

Goldberger Str. 12b
18273 Güstrow, Barlachstadt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:
Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Di. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mi. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Fr. 09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze

auf dem Campusgelände der FHöVPR
Anzahl: 20
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

zwischen Gebäude 15 und 3
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Clara-Zetkin-Straße
Bus: 201, 205

Bahnhof Güstrow
Regionalbahn: S 2, S 3, RE 4, RE 5

Goldberger Straße
Bus: 202, 205

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Gebührenrahmen: EUR 15,00 - EUR 1.800

Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/ des jeweiligen Waldbesitzenden. Unterliegen diese Walderzeugnisse einem Schutz durch das Naturschutzrecht, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle. Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.