Genehmigung zum gewerbsmäßigen Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen beantragen
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Goldberger Str. 12b
18273
Güstrow, Barlachstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Di. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mi. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Fr. 09:00 - 11:30 Uhr
Parkplätze
auf dem Campusgelände der FHöVPR
Anzahl: 20
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
zwischen Gebäude 15 und 3
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Clara-Zetkin-Straße
Bus:
201, 205
Bahnhof Güstrow
Regionalbahn:
S 2, S 3, RE 4, RE 5
Goldberger Straße
Bus:
202, 205
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
- Gebührenrahmen: EUR 15,00 - EUR 1.800
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/ des jeweiligen Waldbesitzenden. Unterliegen diese Walderzeugnisse einem Schutz durch das Naturschutzrecht, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle. Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.