Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren beantragen

Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
  • Führungszeugnis
  • beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG
Tipp: Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Meldebehörde beantragen, es kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt versandt werden.
  • Antrag mit Angaben über 
    • die Art und Anzahl der betroffenen Tiere,
    • Art der Tätigkeit,
    • die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
    • Flächen, Räume und Einrichtungen der Tierhaltung (Flurstückskarten, Skizzen, Fotos, o.ä.)
  • Nachweis der Zuverlässigkeit

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Behörde (örtliche Zuständigkeit).
 

  • eine berufliche Qualifikation oder
  • Sachkunde in dem Bereich, den Sie gewerblich betreiben möchten.
  • Sie müssen einen Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen auf eine kostenpflichtige Erlaubnis stellen. 
  • Sie (beziehungsweise die verantwortliche Person) müssen nachweisen, dass Sie die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und die logistischen Voraussetzungen besitzen. 
  • Im Laufe des Antragsverfahrens müssen Sie Ihre Örtlichkeiten durch den amtlichen Tierarzt abnehmen lassen.
  • Verfahrenskosten
  • Zustellungsgebühr
  • gegebenenfalls: weitere Auslagen

Für die Erteilung der Erlaubnis fällt eine Gebühr in Höhe von 25,00 bis 500,00 EUR an. Die Gebührenhöhe ist abhängig vom jeweiligen Zeitaufwand.

  • Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönliche Voraussetzungen überprüft.
  • Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
  • Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.
  • Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

Sie benötigen eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren, wenn Sie folgende Tätigkeiten gewerblich betreiben möchten:

  • Zucht, Haltung oder Handel von Wirbeltieren außer landwirtschaftlicher Nutztiere
  • Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebs
  • Schaustellung von Tieren
  • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge 
  • Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Verkauf (Abgabe gegen Entgelt) nach Deutschland verbringen
  • Hunde für Dritte ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch Tierhalter anleiten

Diese Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie

  • Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten
  • Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung halten und zur Schau stellen
  • Hunde für Dritte ausbilden, hierfür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
  • Wirbeltiere zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen bzw. diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung vermitteln
  • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen

Hinweis: Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren.

  • Wirbeltiere halten, die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, wissenschaftlich verwendet zu werden