Anerkennung einer Berufsausübungsgesellschaft beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft stellen. Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand...

Ihre zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern

Ostseeallee 40
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

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Telefon: 0381 77676-76
Fax: 0381 77676-77

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

Dem Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist

  • eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung und
  • ein Identifikationsdokument; alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

beizufügen.

Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer nach der Höhe der Bearbeitungsgebühr.

Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft stellen. Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob der Nachweis der verantwortlichen Führung der Gesellschaft durch Steuerberater erbracht ist und ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft gegeben sind.