Handel mit Tieren, Zuchtmaterial, tierischen Erzeugnissen oder Lebensmitteln bestimmter Kategorien - Genehmigung beantragen bzw. Ausstellen einer Veterinärbescheinigung/ Gesundheitsbescheinigung beantragen

Sie müssen eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie Tiere, Zuchtmaterial, tierische Erzeugnisse oder Lebensmittel bestimmter Kategorien ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland verbringen.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Alle Anträge können formlos schriftlich, per Fax oder Email gestellt werden. Falls Bescheinigungen nach vorgegebenen Mustern beigefügt werden müssen, kann der Amtstierarzt Auskunft darüber geben.

  • Sie müssen mindestens volljährig sein.
  • Ihr Antrag muss vor dem beabsichtigen Handel gestellt werden.
  • Ihr Antrag auf Erlaubnis des beabsichtigten Handels beziehungsweise auf Ausstellung einer Veterinärbescheinigung muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
  • Sie müssen bereits als Betrieb bei der zuständigen Behörde registriert oder zugelassen sein.
  • Sie müssen bereits als Betrieb in Traces NT angelegt sein. Dies kann in Einzelfällen durch die zuständige Behörde vorgenommen werden.
  • Die zuständige Behörde kann weitere Auflagen/ Dokumente von Ihnen fordern.

Das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung ist kostenpflichtig. Dies trifft auch auf das Ausstellen einer Veterinärbescheinigung oder Gesundheitsbescheinigung zu. 

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Die Gebühren betragen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Veterinärverwaltungskostenverordnung EUR 10,00 bis EUR 1.500,00.

Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen, bevor Sie eine Erlaubnis beantragen. 

Bitte beachten Sie, dass fast alle Einfuhren aus Drittländern bei Erstberührung mit einem EU-Mitgliedsstaat über eine Veterinärgrenzkontrollstelle erfolgen müssen.

Für die Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr und für das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren, Zuchtmaterial, tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln bestimmter Kategorien sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, benötigen Sie eine Genehmigung, die Ihnen auf Antrag erteilt werden kann. Je nach Kategorie der Ware beziehungsweise der Tierart kann statt einer Genehmigung auch eine Veterinärbescheinigung oder eine Gesundheitsbescheinigung ausreichen. 

Eine Genehmigung oder ein Ausstellen einer Veterinärbescheinigung darf nicht erteilt/ausgestellt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.

Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer

  • Lebensmittel, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, für Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind,
  • Lebensmittelmuster und -proben in geringen Mengen

dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr bedarf zollamtlicher Überwachung.

Eine Genehmigung beziehungsweise eine Bescheinigung benötigen Sie unabhängig davon, ob Sie für die Ware beziehungsweise das Tier Geld erhalten oder nicht. Dies gilt auch, wenn die Ware oder das Tier in Ihrem Eigentum verbleibt und Sie vorübergehend oder dauerhaft über eine Staatsgrenze reisen.