Betriebsgenehmigung eines Energieversorgungsnetzes beantragen
Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Voraussetzungen: Sie besitzen die...
Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Referat V 530 - Landesregulierung
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes)
- Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll
- Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer
- Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag)
- Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, technische Ausstattung (siehe VDN Richtlinie S-1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000), Vorlage der Verträge mit Subunternehmen
- Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung)
- Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung)
Kosten
Gebührenrahmen: 250 - 3.200 Euro
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Voraussetzungen:
Sie besitzen die
- personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.