Markscheider Anerkennung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie eine Tätigkeit ausüben wollen, die nach dem Bundesberggesetz oder anderen Rechtsvorschriften Markscheidern vorbehalten ist, bedürfen Sie der Anerkennung als Markscheider durch die zuständige Landesbehörde.

Ihre zuständige Stelle

Bergamt Stralsund

Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 385 588-89000
Telefon: +49 385 588-89041

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Schriftlicher Antrag
  • Lebenslauf
  • Nachweis der Befähigung (Ausbildung, Tätigkeiten)
  • amtsärztliches Gesundheitszeugnis
  • eine Erklärung, dass bei der Meldebehörde oder der Registerbehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der zuständigen Behörde beantragt worden ist und von Antragstellern aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zusätzlich eine Offenlegung etwaiger Vorstrafen durch eine entsprechende amtliche Bescheinigung des anderen Staates
  • Erklärung über den Ort der Niederlassung; es sind auch Zweig- und Außenstellung der Niederlassung anzugeben

Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.

Die zuständige Stelle kann ganz oder teilweise auf die Vorlage von Dokumenten verzichten.   

In Mecklenburg-Vorpommern fallen für die Anerkennung als Marksscheider gemäß Gebührenziffer 5.1 der Bergbaukostenverordnung Gebühren in Höhe von 153,00 Euro an.

Wenn Sie eine Tätigkeit ausüben wollen, die nach dem Bundesberggesetz oder anderen Rechtsvorschriften Markscheidern vorbehalten ist, bedürfen Sie der Anerkennung als Markscheider durch die zuständige Landesbehörde. Die Anerkennung wird erst mit der Zustellung der Urkunde über die Anerkennung an den Antragsteller wirksam.

Um als Markscheider anerkannt zu werden, müssen Sie

  • die Befähigung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach,
  • die für die Tätigkeit eines Markscheiders erforderliche Zuverlässigkeit und
  • die für die Tätigkeit eines Markscheiders erforderliche körperliche und geistige Eignung mitbringen und
  • das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Prüfung als Markscheider abgelegt haben, können als Markscheider anerkannt werden, wenn

  • die Ausbildung und Prüfung der Art und den Umfang der Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst in der Bundesrepublik Deutschland entsprechen und
  • das Wirtschaftsministerium die Gleichstellung bestätigt.

Falls die Ausbildung und Prüfung nicht gleichwertig sind, kann die Anerkennung von der Ableistung einer ergänzenden Ausbildung und Ablegung einer Zusatzprüfung abhängig gemacht werden.

Die Anerkennung anderer Personen  zur Anfertigung sonstiger Unterlagen des Risswerkes kann nur betriebsbezogen erfolgen.