Namensänderung der Hochschule mitteilen (Studentenausweis)
Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind, sollten Sie der Hochschule eine Namensänderung nach der Heirat oder Scheidung anzeigen. Vor allem dann, wenn Sie...
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Ihre zuständigen Stellen
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Universität Rostock
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Universität Greifswald
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
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Hochschule Neubrandenburg
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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Hochschule Stralsund
18435 Stralsund, Hansestadt
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Hochschule Wismar
23966 Wismar, Hansestadt
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Hochschule für Musik und Theater Rostock
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- alter Studentenausweis
- Personalausweis
- Nachweis der Namensänderung (Eheurkunde bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil)
Kosten
Es fallen geringe Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Verfahrensablauf
Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die Änderung persönlich im Studentensekretariat bekannt geben oder auch per Post zusenden. Die nächste Semesterbescheinigung erhält dann Ihren richtigen Namen.
An den meisten Hochschulen wird nach Bekanntgabe der Namensänderung ein neuer Studentenausweis ausgestellt.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind, sollten Sie der Hochschule eine Namensänderung nach der Heirat oder Scheidung anzeigen. Vor allem dann, wenn Sie wichtige Mitteilungen der Hochschule (z.B. Prüfungsmitteilungen) erwarten. Andernfalls könnte es sein, dass Sie Briefe nicht erreichen.