Duchführung von kinder- und jugendärztlichen Untersuchung in Schulen

Bei allen Kindern, die eingeschult werden sollen sowie bei Kindern und Jugendlichen in der 4. und 8. Klasse, werden schulärztliche Untersuchungen durchgeführt.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

voraussichtliche Einschulung oder Besuch der 4. oder 8. Klasse

Vor der Einschulungsuntersuchung erhalten die Eltern einen Brief vom Gesundheitsamt sowie einen Fragebogen zugesandt. Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig. Die Untersuchung selbst wird nach einer einheitlichen Richtlinie vorgenommen. Die Eltern oder ein Elternteil sind bei der Untersuchung dabei. Zur Untersuchung gehören u.a. eine körperliche Untersuchung, die Prüfung des Hör- und Sehvermögens, die Überprüfung des Impfstatus, die Prüfung der sprachlichen und motorischen Entwicklung sowie Tests zur Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsfähigkeit. Das Ergebnis der Untersuchung wird mit den Eltern besprochen und ggf. Empfehlungen, z. B. zum Aufsuchen eines Facharztes oder Hinweise zu Fördermöglichkeiten, gegeben. Die Schule erhält ebenfalls ein Untersuchungsergebnis, soweit dies für schulische Belange erforderlich ist.

Schüler der 4. und 8. Klassen erhalten über die Schulen vor der Untersuchung ebenfalls ein Informationsschreiben für die Eltern und einen Fragebogen. Bei diesen Untersuchungen können die Eltern auf Wunsch anwesend sein. Bei den Untersuchungen sind mindestens eine Messung der Körpergröße und den Körpergewichts durchzuführen sowie eine Prüfung des Hör- und Sehvermögens, eine Blutdruckmessung und eine Überprüfung des Impfstatus. 

Jede Untersuchung ist eine Einzeluntersuchung.

Die Kinder haben an den notwendigen Untersuchungen teilzunehmen und an ihnen mitzuwirken; ihre Eltern haben die Untersuchungen zu ermöglichen.

Eine zusätzliche Untersuchung wird von den Gesundheitsämtern bereits für Kinder zwischen dem vierten und sechsten Lebensjahr (Vorschuluntersuchung) angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig.

Bei allen Kindern, die eingeschult werden sollen, sowie bei Kindern und Jugendlichen in der 4. und 8. Klasse, werden schulärztliche Untersuchungen durchgeführt. Ziel dieser Untersuchungen ist es, Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und den Gesundheits- und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen festzustellen.

Schülerinnen und Schüler an Förderschulen sowie im Rahmen inklusiver Beschulung mit Beeinträchtigungen in den Bereichen körperliche und motorische Entwicklung sind jährlich, Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Abstand von zwei Jahren zu untersuchen.