Berufsfeuerwehr - Ausbildung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt nicht über eigene Ausbildungsplätze für den feuerwehrtechnischen Dienst. Vielmehr ist eine Ausbildung nur bei den Städten mit...

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

In den Vorbereitungsdienst der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) kann eingestellt werden, wer

  1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
  2. nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr tauglich ist; dies erfordert insbesondere die nach arbeitsmedizinischen Grundsätzen festzustellende Eignung zum Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen unter Einsatzbedingungen,
  3. die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und
  4. das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze oder ein anderes mindestens gleichwertiges Schwimmabzeichen besitzt.

Bewerbungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind an die Einstellungsbehörde des Dienstherrn zu richten.
Der Entscheidung über die Einstellung gehen eine Stellenausschreibung und ein Auswahlverfahren voraus. Die Auswahl, einschließlich der Art und Weise des Auswahlverfahrens, bestimmt die Einstellungsbehörde.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt nicht über eigene Ausbildungsplätze für den feuerwehrtechnischen Dienst. Vielmehr ist eine Ausbildung nur bei den Städten mit Berufsfeuerwehren möglich. Daher sind Bewerbungen stets an eine der Berufsfeuerwehren im Land zu richten.

Die Einstellungsvoraussetzungen für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) ergeben sich aus der entsprechenden Feuerwehrlaufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.