Bewerbung als Pflegeeltern beim Jugendamt

Bevor Sie sich als Pflegeeltern bewerben, sollten Sie zunächst möglichst vielfältige Informationen sammeln. Lesen Sie Broschüren, sprechen Sie mit Pflegeeltern aus dem Verwandten...

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Attest
  • Fragebogen
  • Lebensbericht (mit Informationen zu eigener Kindheit, Lebenssituation, Motivation)
  • Einkommensnachweis

Sie können unabhängig von Ihrem Familienstand ein Pflegekind aufnehmen. Für das Gelingen eines Pflegeverhältnisses müssen die Auswirkungen der Aufnahme eines Pflegekindes auf Ihre gesamte Familie und insbesondere auf die eigenen Kinder bedacht werden.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • gesundheitliche Eignung
  • angemessenes Alter
  • gesicherte finanzielle Verhältnisse
  • genügend Wohnraum
  • Zeit für die Beschäftigung mit dem Pflegekind und vor allem für dessen Erziehung

Beratung

Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen in einem ersten ausführlichen Beratungsgespräch alle Fragen und geben Ihnen Informationen zur Bewerbung um ein Pflegekind. Viele Jugendämter bieten auch regelmäßig Informationsabende an.

Bewerbung

Hat sich nach dem Gespräch Ihr Entschluss gefestigt, bewerben Sie sich mit den Unterlagen, die Ihnen genannt werden, beim Jugendamt.

Nach der Prüfung Ihrer Bewerbung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere Termine mit Ihnen vereinbaren. In diesen soll Ihre Eignung als Pflegeperson beurteilt werden. Einzelne Gespräche finden auch bei Ihnen zu Hause statt, damit das Jugendamt einen Eindruck von Ihren Wohnverhältnissen bekommt.

Parallel zu den Gesprächen bieten manche Jugendämter beziehungsweise freie Träger Informationsveranstaltungen oder Seminare an, bei denen unter anderem auch Erfahrungsberichte von Pflegeeltern vorgestellt und weitere Informationen gegeben werden.

Entschluss

In einem abschließenden Gespräch treffen Sie zusammen mit dem Jugendamt eine grundsätzliche Entscheidung für oder gegen die Aufnahme eines Kindes. Befürwortet das Jugendamt Ihre Eignung, werden Sie als Bewerber vorgemerkt.

Bevor Sie sich als Pflegeeltern bewerben, sollten Sie zunächst möglichst vielfältige Informationen sammeln. Lesen Sie Broschüren, sprechen Sie mit Pflegeeltern aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis, stöbern Sie im Internet, beschaffen Sie sich Bücher und denken Sie in jedem Fall gut über die Aufnahme eines Pflegekindes nach.

Das örtliche Jugendamt lädt Interessierte zu Informationsveranstaltungen, Vorbereitungsseminaren und individuellen Beratungen ein.