Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz Bestellung

Gewässerbenutzer, die große Mengen Abwasser einleiten dürfen, müssen einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Da es sich lediglich um das Einholen von Informationen handelt, sind Unterlagen nicht erforderlich.

Für mündliche Auskünfte fallen keine Gebühren an.

Ordnet die zuständige Behörde in Ausnahmefällen (§ 64 Abs. 2 WHG) von Amtswegen die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten an oder regelt sie im Einzelfall Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten näher, erweitert diese oder schränkt sie ein, richten sich die Gebühren dafür nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V, Tarifstelle 217 (EUR 20 bis 500).

Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen (Wasserrechtliche Erlaubnis §§ 8 und 9 WHG), müssen einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen. Gewässerschutzbeauftragte beraten den Gewässerbenutzer und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sind. Sie überwachen z.B. die Einhaltung von Vorschriften, den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung von Anlagen und unterstützen den Gewässerbenutzer bei der Beseitigung festgestellter Mängel. Sie wirken auf umweltfreundliche Produktionen hin und klären die Betriebsangehörigen über die in dem Betrieb verursachten Gewässerbelastungen sowie über Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verminderung auf. Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten können von in dem Betrieb bereits bestellten Immissionsschutzbeauftragten (Bundes-Immissionsschutzgesetz) oder Abfallbeauftragten (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) wahrgenommen werden. Das Verhältnis zwischen dem Gewässerbenutzer und dem Gewässerschutzbeauftragten regelt sich nach den §§ 55 bis 58 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Pflichten des Betreibers, Vortragsrecht, Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz). Gewässerschutzbeauftragte haben ausschließlich beratende Funktion, sie sind keine Beauftragten der Behörde beim Benutzer.