Ihre zuständige Stelle
Landkreis Rostock - Sachgebiet Ausländerangelegenheiten
August-Bebel-Straße 3
18209
Bad Doberan
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit und des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland von der Person, der Sie nachziehen
- Nachweis der Familienzugehörigkeit (z.B. Geburts- und Eheurkunden, Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)
- bei Ehegattennachzug zusätzlich:
- Nachweis des Mindestalters beider Eheleute
- Nachweis von einfachen Deutschkenntnissen der nachziehenden Person
Je nachdem, welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Unterlagen verlangen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind:
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Person, der Sie nachziehen, hat die deutsche Staatsangehörigkeit und hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- bei Ehegattennachzug zusätzlich:
- Mindestalter beider Eheleute: 18 Jahre
- einfache Deutschkenntnisse der nachziehenden Person
Hinweis: Von der Sicherung des Lebensunterhalts wird beim Familiennachzug zu Deutschen in der Regel abgesehen.
Achtung: Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen ist ausgeschlossen, wenn Sie die Ehe oder andere verwandtschaftliche Beziehungen
- erzwungen haben oder
- nur für den Nachzug nach Deutschland eingegangen sind.
Kosten
- Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro
- Geltungsdauer über ein Jahr: 110 Euro
- Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 Euro
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 Euro
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.
Verfahrensablauf
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie, bevor Ihr Visum abläuft, den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Kinder und Ehegatten von Deutschen können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Dies gilt auch für sorgeberechtigte Eltern von minderjährigen ledigen Deutschen. Sie dürfen nach Deutschland nachziehen und hier arbeiten.
Dasselbe gilt für folgende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften:
- "eingetragene Lebenspartnerschaften" im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes
- nach ausländischem Recht staatlich anerkannte Lebenspartnerschaften, die der deutschen "eingetragenen Lebenspartnerschaft" im Wesentlichen entsprechen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet. Sie können sie auf Antrag verlängern lassen.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter folgenden Links:
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
- § 27 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Grundsatz des Familiennachzugs)
- § 28 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Familiennachzug zu Deutschen)
- § 30 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Ehegattennachzug)
- § 31 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten)
- § 35 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder)
- § 3 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) (Familienangehörige von Unionsbürgern)