Aufenthaltserlaubnis beantragen zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung (Nicht-EU/EWR)

Ausgewähltes Gebiet: Ausbau

Au-pair-Beschäftigte aus den meisten Staaten außerhalb der EU oder der EWR-Staaten benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum für eine Au-pair-Beschäftigung. Für...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Ausländerangelegenheiten

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau D. Hellfritz
Telefon: +49 3841 3040-3248
Fax: +49 3841 3040-83248
Funktion: Assistenz
Herr N. Wieschendorf
Telefon: +49 3841 3040-3231
Fax: +49 3841 3040-83231
Funktion: Sachbearbeiter Ausländerangelegenheiten S, Y, IT- und Anwendungsbetreuer
Frau O. Bock
Telefon: +49 3841 3040-3243
Fax: +49 3841 3040-83243
Funktion: Fachassistenz in der Ausländerbehörde
Frau N. Zipro
Telefon: +49 3841 3040-3240
Fax: +49 3841 3040-83240
Funktion: Sachbearbeiterin Ausländerangelegenheiten L-O
Frau A. Lässig
Telefon: +49 3841 3040-3242
Fax: +49 3841 3040-83242
Funktion: Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten A-D
Frau E. Grewe
Telefon: +49 3841 3040-3241
Fax: +49 3841 3040-83241
Funktion: Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten E-K
Frau D. Lenk
Telefon: +49 3841 3040-3230
Fax: +49 3841 3040-83230
Funktion: Fachgebietsleitung Ausländerangelegenheiten

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • gültiger Reisepass,
  • ein aktuelles Passbild,
  • Krankenversicherungsnachweis,
  • Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz bei der Gastfamilie,
  • Au-pair-Vertrag.

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind.

Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Für Au-pair-Beschäftigte:
    • Sie sind zwischen 18 und unter 27 Jahre alt.
    • Sie besitzen Grundkenntnisse der deutschen Sprache.
    • Sie besitzen
      • ein gültiges nationales Visum zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung
      • einen abgeschlossenen Au-pair-Vertrag und
      • eine Krankenversicherung.
    • angemeldeter Hauptwohnsitz bei der Gastfamilie
  • Für Gastfamilien:
  • Die Gastfamilie spricht Deutsch als Muttersprache.
    Grundsätzlich muss wenigstens ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    Die Familie kann auch aus einem deutschsprachigen Land oder einem Landesteil stammen, in dem es Deutsch als Muttersprache gibt.
    Ausländische Familien kommen ausnahmsweise in Frage, wenn Deutsch ihre Umgangssprache ist.
  • Die Agentur für Arbeit hat, wenn nötig, der Beschäftigung zugestimmt.
  • 100 Euro für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

Au-pair-Beschäftigte aus den meisten Staaten außerhalb der EU oder der EWR-Staaten benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum für eine Au-pair-Beschäftigung. Für einzelne Staaten gelten abweichende Regelungen.

Tipp: Trotz bestehender Visumsfreiheit kann es empfehlenswert sein, mit einem Visum für eine Au-pair-Beschäftigung einzureisen. Erkundigen Sie sich deswegen bitte bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.

Die Aufenthaltserlaubnis für eine Au-pair-Beschäftigung gilt für

  • die Mitarbeit im Haushalt der Gastfamilie und
  • die Kinderbetreuung.

Die Aufenthaltserlaubnis gilt für höchstens ein Jahr. Sie können sie für denselben Zweck nicht verlängern lassen.