Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Poorstorf

Sie können als Fachkraft mit Berufsausbildung für die Dauer von sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Ausländerangelegenheiten

Rostocker Straße 76
23970 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Herr N. Wieschendorf
Telefon: +49 3841 3040-3231
Fax: +49 3841 3040-83231
Funktion: Sachbearbeiter Ausländerangelegenheiten S, Y, IT- und Anwendungsbetreuer
Frau O. Bock
Telefon: +49 3841 3040-3243
Fax: +49 3841 3040-83243
Funktion: Fachassistenz in der Ausländerbehörde
Frau N. Zipro
Telefon: +49 3841 3040-3237
Fax: +49 3841 3040-83237
Funktion: Sachbearbeiterin Ausländerangelegenheiten L-O
Frau A. Lässig
Telefon: +49 3841 3040-3242
Fax: +49 3841 3040-83242
Funktion: Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten A-D
Frau E. Grewe
Telefon: +49 3841 3040-3241
Fax: +49 3841 3040-83241
Funktion: Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten E-K
Frau D. Lenk
Telefon: +49 3841 3040-3230
Fax: +49 3841 3040-83230
Funktion: Fachgebietsleitung Ausländerangelegenheiten
Frau B. Starke
Telefon: +49 3841 3040-3233
Fax: +49 3841 3040-83233
Funktion: Sachbearbeiterin Ausländerangelegenheiten P-Z (außer S+Y)

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Für die Dauer Ihrer Sitzung speichert der Online-Dienst Ihre Eingaben.

  • gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Visum, sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich war
  • aktuelles biometrisches Foto
  • Original der Urkunde über die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
  • bei ausländischen Berufsqualifikation: Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung soweit vorhanden
  • bei reglementierten Berufen: Berufsausübungserlaubnis oder Zusage über Erteilung
  • Nachweis über Deutschsprachkenntnisse
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • aktuelle Meldebescheinigung
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie besitzen 
    • eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder
    • eine gleichwertige ausländische Berufsqualifikation
  • Gegenstand Ihrer Arbeitsplatzsuche ist die Beschäftigung als Fachkraft.
  • Sie verfügen über deutsche Sprachkenntnisse, die der angestrebten Tätigkeit entsprechen. In der Regel sind hier deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich.
  • Soweit erforderlich, verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis oder über eine Zusage über die Erteilung.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Hinweise:

  • Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann können weitere Gebühren anfallen.
  • Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) genommen.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
  • Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte erhalten, wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben. Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn Sie eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. Die Ausbildungsdauer muss mindestens zwei Jahre betragen haben. Haben Sie Ihre Berufsausbildung im Ausland abgeschlossen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation mit der deutschen, qualifizierten Berufsausbildung durch die zuständige Anerkennungsstelle (zum Beispiel die Industrie- oder Handelskammer) festgestellt werden.

Wollen Sie eine Beschäftigung in einem reglementierten Beruf ausüben, muss die erforderliche Berufsausübungserlaubnis bei Erteilung des Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche bereits erteilt oder zugesagt sein. Reglementierte Berufe sind berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. In Deutschland sind reglementierte Berufe zum Beispiel Arzt, Krankenpfleger, Rechtsanwalt, Lehrer, Erzieher oder Ingenieur.

Wenn Sie sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten, wenn Sie unmittelbar davor im Besitz eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit oder eines Aufenthaltstitels zum Zweck des studienbezogenen Praktikums EU waren.

Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche können Sie eine Probebeschäftigung, zu deren Ausübung die Qualifikation befähigt, für bis zu zehn Stunden je Woche ausüben.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu sechs Monate erteilt.

  • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
  • Die Aufenthaltserlaubnis wird  für maximal sechs Monate ausgestellt.
  • Widerspruchsfrist: ein Monat