Als Wahlhelfer freiwillig melden

Ausgewähltes Gebiet: Augustenhof

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Bergen auf Rügen
Haupt- und Ordnungsamt

Markt 5/6
18528 Bergen auf Rügen

Zentraler Kontakt

Fax: +49 3838 811-444
Die Faxnummer gilt für alle Mitarbeiter des Hauptamtes. Bitte geben Sie bei einen Fax daher stets den Namen des Mitarbeiters an. Danke

Mitarbeiter

Herr Steffen Ulrich
Telefon: +49 3838 811194
Fax: +49 3838 811444
Position: Amtsleiter Haupt- und Ordnungsamt

Öffnungszeiten

Dienstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.30 Uhr
Donnerstag:
13.30 bis 15.30 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 9
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Stadtverkehr Bergen
Bus: Linie 32 Haltestelle Markt

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

keine

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.