Als Wahlhelfer freiwillig melden

Ausgewähltes Gebiet: Ausbau Kreien

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Eldenburg Lübz

Am Markt 22
19386 Lübz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038731 507-0
Fax: 038731 507-104

Mitarbeiter

Frau Frau Becker
Telefon: 038731 507-101
Fax: 038731 507-104
Position: Bürgermeisterin; Leitende Verwaltungsbeamtin

Öffnungszeiten

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Rathaus, Hofgelände
Anzahl: 13
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Rathaus, Hofgelände
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

keine

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.