Auskünfte zum Flurneuordnungsverfahren

Ausgewähltes Gebiet: Albertinenhof

In einem Flurneuordnungsverfahren werden die Eigentumsverhältnisse an ländlichen Grundstücken neu geordnet. Dabei sind Grundstückseigentümer, Gemeinde, Landwirte u.a. Betroffene gleichermaßen beteiligt.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Erneuerung Liegenschaftskataster

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

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19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-6240

Mitarbeiter

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Position: SB Katastererneuerung
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Position: SB Katastererneuerung
Frau Susanne Blohm
Telefon: 03871 722-6272
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Telefon: 03871 722-6240
Position: SB Katastererneuerung
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Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

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Behindertenparkplätze

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Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

keine

In einem Flurneuordnungsverfahren werden die Eigentumsverhältnisse an ländlichen Grundstücken neu geordnet. Dabei sind Grundstückseigentümer, Gemeinde, Landwirte u.a. Betroffene gleichermaßen beteiligt. Verfahrensarten sind der freiwillige Landtausch nach § 54 oder Bodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Im Ergebnis werden neben einer höheren Rechtssicherheit wesentliche Nutzungsvorteile für die Eigentümer und Bewirtschafter erzielt.

Ein Bodenordnungsverfahren bietet sehr gute Rahmenbedingungen, um agrar- und infrastrukturelle, gewerbliche, ökologische und soziale Entwicklungsaufgaben im Territorium abgestimmt zu planen und umzusetzen.

Im Verfahren werden notwendige Investitionen im ländlichen Wegebau sowie in der öffentlichen und privaten Dorferneuerung getätigt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.

 

Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.