Abfallgebühr bezahlen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Schönau

Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Umweltamt / Kreislaufwirtschaft/Bodenschutz und Abfall

Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz), Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-3283
Fax: +49 395 57087-65968

Mitarbeiter

Jana Häcker
Telefon: +49 39557087294 4
Fax: 0395 5708765968
Iris Nentwich
Telefon: +49 39557087252 2
Fax: 0395 5708765966
Michelle Stoll
Telefon: +49 39557087322 3
Matthias Möller
Telefon: +49 39557087251 9
Fax: 0395 5708765968
Ilona Wegner
Telefon: +49 39557087434 0
Fax: 0395 5708765966
Burkhard Krüger
Telefon: +49 39557087250 5
Fax: 0395 5708765966
Gabriele Pecat
Telefon: +49 39557087433 1
Fax: 0395 5708765968
Markus Lietzau
Telefon: +49 39557087252 5
Fax: 0395 5708765966
Ricarda Rosin
Telefon: +49 39557087252 6
Fax: 0395 5708765968
Anne Mahnke
Telefon: +49 39557087218 3
Fax: 0395 5708765968
Steffi Magnusson
Telefon: +49 39557087231 9
Fax: 0395 5708765966
Jannes Prinz
Telefon: +49 39557087431 1
Fax: 0395 5708765968
Claudia Hellwig
Telefon: +49 39557087253 1
Fax: 0395 5708765968
Katharina Doss
Telefon: +49 39557087250 8

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 50
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Information bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern darüber, ob der Bürger verpflichtet ist, eigene Abfallbehälter vorzuhalten.

Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

Die Abfallgebühr wird mittels Gebührenbescheid durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgesetzt.

Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet und/oder dem Amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Abfallsatzungen (Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung)

Hier finden Sie die gültige Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung:

https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Angebote/Abfall-M%C3%BCll/Satzung-und-Geb%C3%BChren/

Fristsetzung zur Zahlung ist unterschiedlich in Abhängigkeit der Abfallgebührensatzung.