Medizinalstatistik
Der Fachdienst Gesundheit hat die in seinem Bereich auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätigen Personen zu erfassen. Er überwacht die Berufsausübung derjenigen auf dem Gebiet...
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Nordwestmecklenburg
Stabsstelle Verwaltung und Netzwerkmanagement
Rostocker Straße 76
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23958 Wismar, Hansestadt
Postanschrift
Postfach1565
23958
Wismar, Hansestadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie mit den entsprechenden Kontaktpersonen einen Termin per Mail oder telefonisch.
Parkplätze
Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei
Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Lindengarten in Wismar
Bus:
Lindengarten in Wismar
Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus:
Dr.-Leber-Straße in Wismar
Wismar Bahnhof
Regionalbahn:
Wismar Bahnhof
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Erlaubnis zur Ausübung des Berufes (im Original, zur Vorlage im Fachdienst Gesundheit für die Fertigung einer Kopie oder als notariell beglaubigte Abschrift/Fotokopie)
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und akademischer Grade (im Original, zur Vorlage im Fachdienst Gesundheit für die Fertigung einer Kopie oder als notariell beglaubigte Abschrift/Fotokopie)
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Der Fachdienst Gesundheit hat die in seinem Bereich auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätigen Personen zu erfassen. Er überwacht die Berufsausübung derjenigen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätigen Personen, für die keine Kammer nach dem Heilberufsrecht besteht. Die Medizinalaufsicht ist darauf ausgerichtet, das niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt oder unerlaubt eine Berufsbezeichnung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens führt.
1. Selbstständige Berufsausübung:
Wer selbstständig einen Beruf auf dem Gebiet des Gesundheitswesens ausüben will, hat dies unverzüglich persönlich unter Vorlage folgender Urkunden und Informationen anzuzeigen:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Anschrift der Niederlassung mit Telefonnummer sowie das Datum der Tätigkeitsaufnahme
- Erlaubnis zur Ausübung des Berufes (im Original, zur Vorlage im Fachdienst Gesundheit für die Fertigung einer Kopie oder als notariell beglaubigte Abschrift/Fotokopie)
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und akademischer Grade (im Original, zur Vorlage im Fachdienst Gesundheit für die Fertigung einer Kopie oder als notariell beglaubigte Abschrift/Fotokopie)
- zu Beginn und Beendigung der Beschäftigung die Nennung der berufs- und gewerbsmäßig Beschäftigten mit einer Berufsausbildung im Gesundheitswesen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und beruflicher Ausbildung
Änderungen und die Beendigung der selbstständigen Berufsausübung sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
2. Berufs- oder gewerbsmäßig Beschäftigte:
Einmal jährlich haben Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Heime im Sinne des Einrichtungenqualitätsgesetzes mitzuteilen, wie viele Angehörige der einzelnen Berufe des Gesundheitswesens sie beschäftigen. Andere Arbeitgeber, die berufs- oder gewerbsmäßig Angehörige solcher Berufe beschäftigen, haben dies bei Beginn und Beendigung der Beschäftigung unaufgefordert anzuzeigen.
Bei einer unerlaubten Berufsausübung bzw. unerlaubten Führung einer Berufsbezeichnung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens wird der Fachdienst Gesundheit im Rahmen seiner ordnungsbehördlichen Maßnahmen tätig.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
- Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (HWG)
- Gesetze und Verordnungen der einzelnen Gesundheitsfachberufe
Die Rechtsvorschriften finden Sie unter www.landesrecht-mv.de in der jeweils aktuellen Fassung.