Organspende - Ausweis ausfüllen
Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen.
Ihre zuständige Stelle
Ihre zuständige Krankenkasse, siehe GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117
Berlin, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Den Organspende-Ausweis können Sie auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums herunterladen, ausdrucken und selbst ausfüllen. Sie erhalten ihn außerdem kostenlos
- bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
- bei den Krankenkassen,
- in vielen Apotheken und Arztpraxen sowie
- bei Pass- und Meldebehörden.
Sie können Ihre Einwilligung zur Organspende auch in einem formlosen Schreiben festlegen oder mit Ihren Angehörigen besprechen.
Tipp: Tragen Sie Ihren Organspende-Ausweis zusammen mit Ihren anderen Ausweispapieren immer mit sich. Dort wird er bei Bedarf am ehesten gefunden. Oder bewahren Sie ihn bei nahen Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen auf, die bei einem Unfall informiert werden.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Viele Menschen, die an besonders schweren Krankheiten leiden (z. B. Leber-, Herz-, Nieren- oder Lungenerkrankungen), können nur mithilfe einer Organverpflanzung gerettet werden.
Mit einem Organspende-Ausweis können Sie
- einer Organ- oder Gewebeentnahme nach Ihrem Tod zustimmen,
- ihr widersprechen,
- Ihre Zustimmung auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder
- die Entscheidung auf Angehörige oder Vertrauenspersonen übertragen.
Hinweis: Die allgemeine Feststellung des Todes bei Atem- und Herzstillstand kann jede Ärztin und jeder Arzt vornehmen. Voraussetzung für eine Organspende ist aber die Diagnose "Hirntod". Diese ist an verbindliche, besonders strenge Richtlinien geknüpft. Zwei erfahrene Intensivmedizinerinnen oder Intensivmediziner müssen die Diagnose nach genauen klinischen und apparativen Untersuchungen dokumentieren.
Ihr Organspende-Ausweis bleibt so lange gültig, wie Sie es wünschen. Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen (z. B. mit einer geänderten Zustimmung zur Entnahme bestimmter Organe).
Sprechen Sie mit Ihren nahen Angehörigen über Ihre Einstellung zur Organspende, damit diese Ihre Entscheidung kennen und bei Bedarf in Ihrem Sinn handeln können.
Tipp: Nähere Informationen zur Organspende bieten die Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Achtung: Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie (ab dem Alter von 16 Jahren) regelmäßig über die Organ- und Gewebespende zu informieren. Sie muss Ihnen geeignete Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stellen und Sie bei Fragen kompetent beraten. Die Krankenkasse fordert Sie auf Ihre Haltung zur Organ- und Gewebespende - am besten in einem Organspende-Ausweis - zu dokumentieren. Die Erklärung ist freiwillig.