Öffentlicher Personennahverkehr

Ausgewähltes Gebiet: Arpshagen

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Er dient der allgemein zugänglichen Beförderung von Personen mit öffentlichen...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Regionalentwicklung

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Herr F. Uster
Telefon: +49 3841 3040-6684
Fax: +49 3841 3040-86684
Funktion: Breitbandkoordinator
Herr T. Waldraff
Telefon: +49 3841 3040-6680
Fax: +49 3841 3040-86680
Funktion: Fachgebietsleitung Regionalentwicklung

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Grevesmühlen
Regionalbahn: Grevesmühlen

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Er dient der allgemein zugänglichen Beförderung von Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linien- und im Bedarfsverkehr. Dies ist dann der Fall, wenn die Mehrzahl der Fahrgäste eine Reiseweite von maximal 50 km hat oder die Gesamtfahrzeit eine Stunde nicht übersteigt.

Der ÖPNV soll eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung in allen Teilen des Landes und damit sowohl in den Städten als auch in den dünnbesiedelten ländlichen Räumen sicherstellen. Er dient damit der Sicherstellung der Mobilität aller Bevölkerungsgruppen. Erforderlich ist eine bedarfsgerechte Anbindung der Wohn- und Arbeitsstätten ebenso wie der öffentlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie der Erholungsgebiete und touristischen Ziele mit Verkehrsmitteln des ÖPNV.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg: