Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen

Ausgewähltes Gebiet: Arpshagen

Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet sozialpädagogischer Dienst - Spezialdienste

Rostocker Straße 76
23970 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

KJND Rehna - Nottelefon und Kinderschutzhotline
Telefon: +49 38872 53252
Telefon: 0163 5007475
Funktion: Die Nottelefone sind rund um die Uhr besetzt.
Frau A. Leonhardt
Telefon: +49 3841 3040-5160
Fax: +49 3841 3040-85160
Funktion: Sachbearbeiterin Adoption
Standort Wismar
Fax: +49 3841 3040-5199
Standort Grevesmühlen
Fax: +49 3841 3040-5198
Frau K. Freitag
Telefon: +49 3841 3040-5155
Fax: +49 3841 3040-85155
Funktion: Sozialarbeiterin, Pflegekinderdienst/ Adoption
Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0800 1414007

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren

Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

  • Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: kostenlos
  • Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: kostenpflichtig

Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.

Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.

Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".