Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Bukow

Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Rostock - Geschäftsstelle Gutachterausschuss für Grundstückswerte

August-Bebel-Straße 3
18209 Bad Doberan, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3843 755-62998
Fax: +49 3843 755-62801

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Montag, Mittwoch und Freitag nur mit Termin

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und die sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet erscheint. Dies wird regelmäßig bei folgenden Antragstellenden angenommen:

  • Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben
  • Sachverständige für Grundstückswertermittlung.

Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

In Mecklenburg-Vorpommern richten sich die Kosten nach der Gutachterausschusskostenverordnung (GAKostVO M-V).
Die Gebühr hängt von der Anzahl der Wertermittlungsobjekte und der jeweils hierzu mitgeteilten Kaufpreise ab. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 EUR.

Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt eine Auskunft über Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragen.

  • Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.
  • Die Geschäftsstelle wird geeignete Vergleichskauffälle für das genannte Objekt aus der Kaufpreissammlung selektieren.
  • Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.
  • Im Abschluss werden Ihnen die Kauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.

Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

10 Jahre

Weitere Informationen

  • keine