Mindestlohn Anmeldung
Wenn Sie als ausländischer Arbeitgeber Personen in Deutschland beschäftigen, müssen Sie dies über das Mindestlohnportal melden. Das gleiche gilt, wenn Sie als deutscher Arbeitgeber ausländische Leiharbeiter beschäftigen.
Ihre zuständige Stelle
Generalzolldirektion
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Direktion VII -
Wörthstr. 1-3
50668 Köln
Telefon: 0221 22255-0
E-Mail: DVII.gzd@zoll.bund.de
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Arbeitgeber mit Sitz im Ausland: Dokument, in dem Sie versichern, dass Sie den Mindestlohn einhalten
- Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland: Dokument, in dem der verleihende Arbeitgeber mit Sitz im Ausland versichert, dass er den Mindestlohn einhält
Voraussetzungen
- Sie sind Arbeitgeber mit Unternehmenssitz im Ausland und Ihre Mitarbeiter arbeiten in Deutschland oder
- Sie sind Arbeitgeber mit Unternehmenssitz in Deutschland und beschäftigen mindestens einen Leiharbeiter aus dem Ausland.
- Der von Ihnen entliehene Arbeitnehmer ist in einer der folgenden Branchen tätig:
- Baugewerbe,
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
- Personenbeförderungsgewerbe,
- Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe,
- Schaustellergewerbe,
- Unternehmen der Forstwirtschaft,
- Gebäudereinigungsgewerbe,
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
- Fleischwirtschaft oder
- Prostitutionsgewerbe.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Die Meldung des Arbeitnehmers soll online auf dem Meldeportal Mindestlohn durchgeführt werden.
- Registrieren Sie sich auf dem Meldeportal Mindestlohn.
- Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und loggen Sie sich ein.
- Ergänzen Sie alle erforderlichen Daten, laden Sie die Nachweise hoch und klicken Sie auf "Übermitteln".
- Sie erhalten sofort eine Empfangsbestätigung mit der Meldungs-ID, dem Datum und der Uhrzeit Ihrer Meldung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Sie müssen immer dann eine Meldung im Meldeportal Mindestlohn vornehmen, wenn Ihr Arbeitnehmer in einer der folgenden Branchen tätig ist:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
Diese Informationen müssen Sie angeben:
- Name und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Beginn und Dauer der Beschäftigung oder Überlassung
- Ort der Beschäftigung
- Ort in Deutschland, an dem die Dokumente bereitgehalten werden
- Name und Anschrift des verantwortlich Handelnden oder des Verleihers
Außerdem brauchen Sie jemanden in Deutschland, dem Post zugestellt werden kann. Sie müssen bei der Meldung seinen Namen und seine Anschrift nennen.
Fristen
Meldung: vor Arbeitsbeginn