Ausnahmen und Befreiungen von gesetzlich geschützten Biotopen und Geotopen beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Falkenhagen

Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Umweltamt / Naturschutz und Landschaftspflege

Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz), Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-4328
Fax: +49 395 57087-65966

Mitarbeiter

Reinhard Simon
Telefon: +49 39557087323 5
Fax: 0395 5708765966
Ines Kranzow
Telefon: +49 39557087432 8
Fax: 0395 5708765966
Anne-Sophie Rocher
Telefon: +49 39557087432 6
Martin Windt
Telefon: +49 39557087323 6
Fax: 0395 5708765966
Urte Knüppel
Telefon: +49 39557087253 9
Dieter Siebrecht
Telefon: +49 39557087252 3
Fax: 0395 5708765966
Christopher Klingenberg
Telefon: +49 39557087432 7
Fax: 0395 5708765966
Kirsten Raasch
Telefon: +49 39557087328 6
Fax: 0395 5708765966
Oliver Hohn
Telefon: +49 39557087252 1
Johanna Schubert
Telefon: +49 39557087321 9
Fax: 0395 5708765966
Thomas Rehm
Telefon: +49 39557087252 0
Fax: 0395 5708765966
Tobias Anders
Telefon: +49 39557087252 4
Fax: 0395 5708765966

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 50
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

alle Unterlagen bzw. Nachweise, die eine Ausnahme vom Biotop- bzw. Geotopschutz rechtfertigen

Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom gesetzlichen Schutz zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope oder Geotope ausgeglichen werden können oder die Maßnahme aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls notwendig ist. Nähere Regelungen finden sich in den aufgeführten Gesetzen bzw. können im Einzelfall bei den zuständigen unteren Naturschutzbehörden erfragt werden.

formloses Antragsverfahren

Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.

Geotope sind oft besonders markante Gebilde der unbelebten Natur, die Einblicke in die Erdgeschichte, einschließlich der Entstehung und Entwicklung des Lebens auf der Erde, vermitteln.
Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die folgenden Biotoptypen bzw. Geotope unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt:

Biotope:

  • naturnahe Moore und Sümpfe, Sölle, Röhrichtbestände und Riede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen,
  • naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Quellbereiche, Altwässer, Torfstiche und stehende Kleingewässer jeweils einschließlich der Ufervegetation, Verlandungsbereiche stehender Gewässer,
  • Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Trocken- und Magerrasen sowie aufgelassene Kreidebrüche, naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, Feldgehölze und Feldhecken.

Geotope:

  • Findlinge, Blockpackungen, Gesteinsschollen und Oser,
  • Trockentäler und Kalktuff-Vorkommen,
  • offene Binnendünen und Kliffranddünen,
  • Kliffs und Haken.