Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Sassitz

Wenn Ihre Beschäftigten wegen einer Behinderung besondere Unterstützung bei der Ausbildung oder im Beruf benötigen, können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Arbeitshilfen beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Vorpommern-Rügen
Eigenbetrieb Jobcenter

Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt

Weitere Anschriften

Adresse

Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Adresse

Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen

Adresse

Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03831 357-3000
Fax: 03831 357-444030

Öffnungszeiten

Sie können uns zu den folgenden Zeiten persönlich erreichen: 
Dienstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
 

Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Servicezeiten:  

Montag         08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag       08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag   08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag          08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antragsformular
  • Kostenvoranschlag
  • Arbeits- oder Ausbildungsvertrag des Menschen mit Behinderungen
  • Rechnung (nachträglich nach Antragstellung einzureichen)

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber von dem Jobcenter einen Zuschuss für Arbeitshilfen im Betrieb erhalten:

  • Die Arbeitshilfe ist für eine dauerhafte Teilhabe des Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben erforderlich.
  • Sie müssen die Kosten für die Arbeitshilfe nicht selbst übernehmen. Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber für eine behindertengerechte Arbeitsstätte bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen mit Behinderungen zuständig.
  • Die Umsetzung der Arbeitshilfe wäre für Sie unzumutbar oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden.
  • Die Arbeitshilfe ist für einen behindertengerechten Arbeits- oder Ausbildungsplatz zusätzlich erforderlich.
  • Die Person, für die die Arbeitshilfe bestimmt ist, hat eine Behinderung oder ihr droht eine Behinderung.
  • Die Agentur für Arbeit ist für die Person mit (drohender) Behinderung die zuständige Rehabilitationsträgerin. Dies gilt meist bei Menschen vor der beruflichen Erstausbildung und wenn kein anderer Rehabilitationsträger (zum Beispiel Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung) zuständig ist.

Keine

Die Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf können Sie nur schriftlich beantragen:

  • Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin im Jobcenter.
  • Gemeinsam können Sie besprechen, welche Arbeitshilfen in Frage kommen.
  • Die Antragsunterlagen bekommen Sie entweder per Post zugesandt oder persönlich ausgehändigt. Sofern Sie Fragen beim Ausfüllen der Anträge haben, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin.
  • Reichen Sie die Unterlagen mit den geforderten Nachweisen bei dem Jobcenter ein.
  • Das Jobcenter prüft, ob der Mensch mit Behinderungen Eigentümer der Arbeitshilfe werden kann, damit er die Arbeitshilfe zum nächsten Arbeitsplatz/Arbeitgeber mitnehmen könnte.
    • In diesem Fall würde die Förderung der Arbeitshilfe an den Menschen mit Behinderungen erfolgen und mit diesem abgewickelt werden.
  • Das Jobcenter prüft den notwendigen Umfang der Arbeitshilfen. Sie prüft dabei auch, ob eventuell eine Besichtigung des Arbeitsplatzes nötig ist.
  • Sie bekommen einen vorläufigen schriftlichen Bescheid, ob die beantragte Hilfe bewilligt wird.
  • Bei einer Bewilligung schaffen Sie sich die Arbeitshilfen für Ihren Betrieb an und reichen die Rechnung bei dem Jobcenter ein.
  • Zum Abschluss erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid über die konkrete Leistung.

Individuelle Arbeitshilfen unterstützen Menschen mit Behinderungen in Ausbildung oder Beruf. Das Jobcenter stimmt die Unterstützung mit Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Ihren Betrieb ab.

Beispiele für Arbeitshilfen sind Auffahrtsrampen, sanitäre Einrichtungen oder Umbauten im Betrieb. Zu den Kosten der Arbeitshilfen zählen auch die erforderlichen Nebenkosten, zum Beispiel Planungskosten, Gebühren und Gutachterkosten. Nach einer Bezuschussung wird Ihr Betrieb Eigentümer der Arbeitshilfe.

Das Jobcenter kann je nach Entscheidung die gesamten Kosten oder einen Teil der Kosten der Arbeitshilfe für Sie übernehmen.

Förderungen von Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen sind Ermessenssache, einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie nicht.

Widerspruchsfrist

1 Monat

Weitere Informationen

Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag stellen müssen, bevor Sie die Arbeitshilfe kaufen, einen Kaufvertrag unterschreiben oder die Aus- oder Umbauarbeiten beginnen.