Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme

Ausgewähltes Gebiet: Arpshagen

Sie wollen ein Krematorium betreiben? Dann müssen Sie die Anlage vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Ihre zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • schriftliche Anzeige

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.