Als Wahlhelfer verpflichtet werden

Ausgewähltes Gebiet: Altkamp

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Putbus
SGB Ordnungsangelegenheiten

Markt 8
18581 Putbus, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038301 643-0
Fax: 038301 292

Mitarbeiter

Frau Angela Duhm
Telefon: 038301 64340
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Daniela Doerner
Telefon: 038301 64342
Position: Sachgebietsleiterin

Öffnungszeiten

Montag          geschlossen

Dienstag        09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch        geschlossen

Donnerstag    09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag           09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Parkscheibe hinterlegen!
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

keine

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.

Beispiele für eine Ablehnung: 

  • Fürsorge für Ihre Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
  • dringende berufliche Gründe
  • Krankheit
  • Behinderung
  • Altersgründe