Als Deutsche/r ins Wählerverzeichnis eingetragen werden

Ausgewähltes Gebiet: Alt Steinbeck

Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an.

Ihre zuständige Stelle

Amt Gadebusch
Fachdienst Ordnungsamt und Bürgeramt

Am Markt 1
19205 Gadebusch, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03886 2121-0
Fax: 03886 2121-21

Mitarbeiter

Herr Sven Randel
Telefon: 03886 2121-84
Fax: 03886 2121-41
Position: Fachdienstleiter

Öffnungszeiten

Mo.          09:00 - 12:00 Uhr

Di.            09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Mi.           geschlossen

Do.          09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr

Fr.            09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlberechtigung nach § 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)

keine

Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an. Es enthält Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift aller Wahlberechtigten.
In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 37. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine alleinige Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung im Wahlbezirk gemeldet sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Wahlberechtigte auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen (§ 15 Absatz 2 LKWO M-V). Der Antrag ist bis zum 23. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.