Als Wahlberechtigter Einsicht in das Wählerverzeichnis (Landtagswahl) nehmen

Ausgewähltes Gebiet: Allerstorf

Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Marlow
Einwohnermeldewesen

Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038221 4100
Fax: 038221 41020

Mitarbeiter

Frau Neugebauer
Telefon: 038221 41014
Fax: +49 38221 41020
Position: Sachbearbeiterin
Funktion: Sachbearbeiter/in Standesamt / Einwohnermeldeamt
Frau Gunstheim
Telefon: 038221 41023
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Alle Wahlberechtigten haben an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindewahlbehörde ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

keine

Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.

Alle Wahlberechtigten haben an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindewahlbehörde ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Der Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 16. Tag vor der Wahl schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.