Auskunft zum Denkmal beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Arpshagen

Wenn Sie sich für bestimmte Denkmale interessieren, können Sie eine Auskunft beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet FD-Service und Untere Denkmalschutzbehörde

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau S. Michaelis
Telefon: +49 3841 3040-6371
Fax: +49 3841 3040-86371
Funktion: Sachbearbeiterin Untere Denkmalschutzbehörde
Frau D. Rickmann
Telefon: +49 3841 3040-6370
Fax: +49 3841 3040-86370
Funktion: Sachbearbeiterin Untere Denkmalschutzbehörde, Bereiche Amt Lützow-Lübstorf, Amt Schönberger Land, Amt Rehna, Amt Gadebusch, Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Frau J. Ahlert
Telefon: +49 3841 3040-6318
Fax: +49 3841 3040-86318
Funktion: Sachbearbeiterin Untere Denkmalschutzbehörde
Herr S. Güll
Telefon: +49 3841 3040-6310
Fax: +49 3841 3040-86310
Funktion: Fachgebietsleitung Fachdienst-Service und Denkmalschutzbehörde
Herr J. Parschau
Telefon: +49 3841 3040-6361
Fax: +49 3841 3040-86361
Funktion: Sachbearbeiter Untere Denkmalschutzbehörde
Frau N. Müller
Telefon: +49 3841 3040-6362
Telefon: +49 3841 3040-86362
Funktion: Sachbearbeiterin steuerrechtliche Bescheinigungen, Widersprüche, Ordnungsverfügungen

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:

  • Bewegliche Denkmale
  • Bodendenkmale
  • keine

Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.

Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.

Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.